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Mindestangabepflicht

In einer Mindestangabepflicht wird der erforderliche Inhalt der Informationen festgelegt, die das Unternehmen bei der Bericht­erstattung über Konzepte, Maßnahmen, Kennzahlen oder Ziele entweder gemäß einer Angabepflicht in einem ESRS oder auf einer unternehmensspezifischen Basis angibt.

Die Mindestangabepflicht ist ein zentraler Bestandteil vieler regulatorischer Vorgaben, insbesondere im Kontext der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Sie legt fest, welche Daten und Informationen ein Unternehmen in seinen Berichten mindestens offenlegen muss, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bedeutet dies, dass Unternehmen sowohl qualitative als auch quantitative Angaben machen müssen, etwa zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG). Beispiele sind Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2, 3), Maßnahmen zur Reduzierung von Umweltbelastungen oder Angaben zu Risiken und Chancen, die sich aus Nachhaltigkeitsthemen ergeben.

Die Mindestangabepflicht stellt sicher, dass Berichte nachvollziehbar und vergleichbar sind. Dabei werden die Anforderungen je nach Branche, Unternehmensgröße und geografischem Kontext angepasst. Unternehmen, die gegen diese Pflichten verstoßen, riskieren Sanktionen oder negative Auswirkungen auf ihre Reputation.

Produzierende Unternehmen sind die Anforderungen der Mindestangabepflicht eine große Herausforderung. Viele Unternehmen stehen vor der Aufgabe eine verlässliche Datenbasis zu schaffen und bestehende Prozesse anzupassen, um die geforderten Angaben fristgerecht und vollständig liefern zu können.

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