Wir begleiten Sie mit unserer EUDR Software auf dem Weg zur Umsetzung der europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR). Mit klaren Prozessen, Schulungen und einem EUDR-konformen Lieferantenmanagement erreichen Unternehmen Compliance bis zum 30. Dezember 2025.

Direkte Unterstützung durch erfahrene Expert:Innen und Partner bei der Implementierung aller EUDR-Prozesse. Analyse bestehender Lieferketten und Begleitung bis zur vollständigen Umsetzung.
Enge Zusammenarbeit mit spezialisierten Kanzleien und kontinuierliche Anpassung an neue regulatorische Anforderungen. Rechtssichere Umsetzung aller Pflichten.
Automatisierte Datenerfassung, Risikoanalysen und Berichtspflichten reduzieren manuellen Aufwand und Fehleranfälligkeit. Best-Practice-Vorlagen sichern langfristige Kosteneffizienz.
Integration der EUDR-Anforderungen in bestehende ESG- und Nachhaltigkeitsstrukturen. Aufbau auditfähiger Systeme zur dauerhaften Sicherstellung gesetzeskonformer Prozesse.













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Bei Verstößen können nationale Behörden Sanktionen verhängen wie Bußgelder oder Handelsverbote. Unternehmen verlieren ggf. den Zugang zu EU-Märkten, wenn sie entwaldungs-gefährdete Produkte nicht ordnungsgemäß nachweisen können.
Unternehmen müssen u. a.:
Alle Unternehmen, die betroffene Rohstoffe oder Erzeugnisse in der EU bereitstellen, einführen oder aus der EU ausführen, sind betroffen. Auch Unternehmen mit komplexen Lieferketten müssen prüfen, ob ihre Produkte in Risikogebieten erzeugt wurden.
Betroffen sind die Rohstoffe Holz, Rindfleisch, Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja und Naturkautschuk sowie daraus hergestellte Erzeugnisse (z. B. Möbel aus Holz, Lederwaren, Schokolade).
Die Verordnung trat am 29. Juni 2023 in Kraft. Sie gilt ab dem 30. Dezember 2025 für große und mittlere Unternehmen. Aktuell wird mit einer Schonfrist von 6 Monaten für große und mittlere Unternehmen gerechnet. Für Kleinst- und Kleinunternehmer ist der Anwendungsbeginn der 30. Juni 2026.