Tanso unterstützt Verpackungshersteller und -verarbeiter beim Aufbau einer ESG-konformen Datenbasis, der CO₂-Bilanzierung über Scope 1–3 sowie der Erfüllung regulatorischer Anforderungen wie CSRD, EU-Taxonomie und EPD-Nachweisen.
Tanso ist ein führender Softwareanbieter für ganzheitliches Nachhaltigkeits-Datenmanagement in der Verpackungsindustrie – von Kunststoff- und Glasverpackungen über Kartonagen bis hin zu Mehrweg- und Industrieverpackungen.
Unsere Softwarelösung ermöglicht es Unternehmen, CO₂-Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu erfassen, zu analysieren und effizient zu berichten.
Tanso-Kunden sparen nachhaltig Zeit und Aufwand. Mit unseren Bestandskunden haben wir folgende Erfolge erzielt:
Tanso informiert Sie über EU-Regulatorik und nachhaltige Entwicklung, liefert praktische Tipps und begleitet Sie auf dem Weg zu einer erfolgreichen Berichterstattung.
Implementierung, Einzelheiten zu Regulatorik und mehr. Auf all das finden Sie hier Ihre Antworten.
Die Anzahl der zu erfassenden Datenpunkte variiert je nach Unternehmen und individuellen Anforderungen. Bei produzierenden mittelständischen Unternehmen liegt der Umfang derzeit typischerweise bei etwa 300 bis 400 Datenpunkten.
Die CSRD macht den Corporate Carbon Footprint (CCF) zentral, indem sie Unternehmen verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen offenzulegen und Maßnahmen zur Reduktion zu dokumentieren, um Transparenz bei Klimarisiken und -chancen zu schaffen.
Interne Stakeholder: Mitarbeiter, Führungskräfte, Management und gegebenenfalls der Aufsichtsrat.
Externe Stakeholder: Kunden, Lieferanten, Investoren, NGOs, politische und regulatorische Akteure sowie die lokale Gemeinschaft und Umweltorganisationen.
Im Kontext der CSRD betrachtet die doppelte Wesentlichkeitsanalyse sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch die finanziellen Risiken und Chancen durch Nachhaltigkeitsthemen. Wesentliche Themen müssen detailliert hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsauswirkungen und finanziellen Relevanz berichtet werden.
Die Schwelle von 1.000 Mitarbeitenden ist der wesentliche Faktor für die CSRD-Berichtspflicht laut Omnibus-Vorschlag. Unternehmen sind verpflichtet, nach CSRD zu berichten, wenn sie mindestens 1.000 Mitarbeitende beschäftigen und zusätzlich entweder einen Umsatz von über 50 Mio. € oder eine Bilanzsumme von über 25 Mio. € erreichen. Liegt die Anzahl der Mitarbeitenden unter dieser Grenze, entfällt die Berichtspflicht, unabhängig davon, ob Umsatz oder Bilanzsumme darüber liegen. Maßgeblich ist immer die Betrachtung auf Ebene der gesamten Unternehmensgruppe.