Tanso unterstützt mittelständische Metallverarbeiter wie Gießereien und Zerspaner bei deren CO₂-Bilanzierung und dem Aufbau einer fundierten Datenbasis für die Kommunikation von Kennzahlen wie CO₂-Emissionen, Reduktionsmaßnahmen und Nachhaltigkeitsberichten.
Tanso ist ein führender Anbieter für transparentes Nachhaltigkeits-Datenmanagement in der Metallindustrie und baut insbesondere im Mittelstand seinen Marktanteil stetig aus.
Als aktives VDMA-Mitglied bringen wir uns als Unternehmen regelmäßig in Arbeitsgruppen zum Thema Nachhaltigkeit ein, so z.B. zum Thema CSRD oder als Mitglied der Expertengruppe PCF.
Tanso-Kunden sparen nachhaltig Zeit und Aufwand. Mit unseren Bestandskunden haben wir folgende Erfolge erzielt:
Tanso informiert Sie über EU-Regulatorik und nachhaltige Entwicklung, liefert praktische Tipps und begleitet Sie auf dem Weg zu einer erfolgreichen Berichterstattung.
Implementierung, Einzelheiten zu Regulatorik und mehr. Auf all das finden Sie hier Ihre Antworten.
Die Anzahl der zu erfassenden Datenpunkte variiert je nach Unternehmen und individuellen Anforderungen. Bei produzierenden mittelständischen Unternehmen liegt der Umfang derzeit typischerweise bei etwa 300 bis 400 Datenpunkten.
Die CSRD macht den Corporate Carbon Footprint (CCF) zentral, indem sie Unternehmen verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen offenzulegen und Maßnahmen zur Reduktion zu dokumentieren, um Transparenz bei Klimarisiken und -chancen zu schaffen.
Interne Stakeholder: Mitarbeiter, Führungskräfte, Management und gegebenenfalls der Aufsichtsrat.
Externe Stakeholder: Kunden, Lieferanten, Investoren, NGOs, politische und regulatorische Akteure sowie die lokale Gemeinschaft und Umweltorganisationen.
Im Kontext der CSRD betrachtet die doppelte Wesentlichkeitsanalyse sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch die finanziellen Risiken und Chancen durch Nachhaltigkeitsthemen. Wesentliche Themen müssen detailliert hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsauswirkungen und finanziellen Relevanz berichtet werden.
Die Schwelle von 1.000 Mitarbeitenden ist der wesentliche Faktor für die CSRD-Berichtspflicht laut Omnibus-Vorschlag. Unternehmen sind verpflichtet, nach CSRD zu berichten, wenn sie mindestens 1.000 Mitarbeitende beschäftigen und zusätzlich entweder einen Umsatz von über 50 Mio. € oder eine Bilanzsumme von über 25 Mio. € erreichen. Liegt die Anzahl der Mitarbeitenden unter dieser Grenze, entfällt die Berichtspflicht, unabhängig davon, ob Umsatz oder Bilanzsumme darüber liegen. Maßgeblich ist immer die Betrachtung auf Ebene der gesamten Unternehmensgruppe.