Erfüllen Sie die CSRD-Richtlinie und etablieren Sie Ihre Berichterstattung nach den ESRS Standards aufbauend auf Best Practices führender Wirtschaftsprüfer.
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse und vollständige Datenerhebung nach CSRD-Vorgaben - von mit Wirtschaftsprüfern entwickelter Methode profitieren.
“Wir arbeiten mit Tanso zur Umsetzung der CSRD. Die beeindruckende Entwicklungsgeschwindigkeit der Tanso Software seit Beginn unserer Zusammenarbeit ist für uns von großem Vorteil.”
Implementierung, Einzelheiten zu Regulatorik und mehr. Auf all das finden Sie hier Ihre Antworten.
Die Anzahl der zu erfassenden Datenpunkte variiert je nach Unternehmen und individuellen Anforderungen. Bei produzierenden mittelständischen Unternehmen liegt der Umfang derzeit typischerweise bei etwa 300 bis 400 Datenpunkten.
Die CSRD macht den Corporate Carbon Footprint (CCF) zentral, indem sie Unternehmen verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen offenzulegen und Maßnahmen zur Reduktion zu dokumentieren, um Transparenz bei Klimarisiken und -chancen zu schaffen.
Interne Stakeholder: Mitarbeiter, Führungskräfte, Management und gegebenenfalls der Aufsichtsrat.
Externe Stakeholder: Kunden, Lieferanten, Investoren, NGOs, politische und regulatorische Akteure sowie die lokale Gemeinschaft und Umweltorganisationen.
Im Kontext der CSRD betrachtet die doppelte Wesentlichkeitsanalyse sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch die finanziellen Risiken und Chancen durch Nachhaltigkeitsthemen. Wesentliche Themen müssen detailliert hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsauswirkungen und finanziellen Relevanz berichtet werden.
Die Schwelle von 1.000 Mitarbeitenden ist der wesentliche Faktor für die CSRD-Berichtspflicht laut Omnibus-Vorschlag. Unternehmen sind verpflichtet, nach CSRD zu berichten, wenn sie mindestens 1.000 Mitarbeitende beschäftigen und zusätzlich entweder einen Umsatz von über 50 Mio. € oder eine Bilanzsumme von über 25 Mio. € erreichen. Liegt die Anzahl der Mitarbeitenden unter dieser Grenze, entfällt die Berichtspflicht, unabhängig davon, ob Umsatz oder Bilanzsumme darüber liegen. Maßgeblich ist immer die Betrachtung auf Ebene der gesamten Unternehmensgruppe.